Inhalt:
1. Digitalisierung und Wertschöpfung
2. Das Urheberrecht
3. Beispiele aus Wirtschaft und Wissenschaft
4. Creative Commons (CC) - Was ist das?
Die GoldwynReports haben sich als Mittel der Kundenbindung und -information etabliert und beinhalten Fachartikel renommierter und qualifizierter Autoren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu aktuellen Themen. Die Reports wollen neben der Vernetzung von Kunden und Partnern zugleich eine innovative Form der Publikation und des Wissenstransfers einführen.
Zu diesem Zweck haben die Goldwyn AG und das Zentrum Neues Lernender Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften im Sinne einer public-private-Partnership technische Formen miteinander diskutiert, wie Autoren kollaborativ publizieren können und welche Form des Umgangs mit den Inhalten auf dieser Plattform den angestrebten Nutzen am besten ermöglicht.
Der Einsatz von Open Source Software war eine praktische gemeinsame Basis der Partner. Eine andere ideelle Gemeinsamkeit war die Vision, Wissen schnell und ohne den enormen Aufwand rechtlicher Abklärung weiter nutzbar zu machen und für die Wertschöpfung der Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Aus Sicht und Erfahrung des Hochschulpartners drängten sich Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) als ideale Umsetzungsform auf.
An Beispielen aus Hochschule und Wirtschaft zeigen wir, welche Bedeutung neue urheberrechtliche Lizenzformen für die Wertschöpfung nicht nur im digitalen Bereich haben. Im Internetrecht erfahrene Juristen legen anschaulich dar, was die neue Lizenzform beinhaltet und wie Sie sie praktisch nutzen können.
1. Digitalisierung und Wertschöpfung
Die Digitalisierung hat im Verlauf des letzten Jahrzehnts zu vielen neuen Möglichkeiten des Kopierens und Verbreitens von geistigen Inhalten geführt. In der sog. “NewMedia-Welt” sind heute ganz andere Arbeitsweisen vorherrschend, als dies vor nicht allzu langer Zeit noch die Regel war. Informationen werden inzwischen überwiegend über digitale Kanäle bezogen, am Computer verarbeitet und über globale Netzwerke verbreitet. Stichworte sind beispielsweise: „Googeln, p2p-sharing, Copy&Paste, Rip, Remix, MashUp, Blog, Podcast und Stream“. Dass dies nicht nur technische, sondern auch wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Trends sind, zeigen die Diskussionen um „Open Access“ und „Open Educational Resources“ einerseits und die zahlreichen, z.T. vehementen Bemühungen um Einschränkung von Nutzungsrechten andererseits.
Die neuen digitalen und webbasierten Arbeitsweisen und der damit einhergehende tiefgreifende und strukturelle Wandel betreffen alle beteiligten Akteure gleichermassen. Vom Urheber über die Herausgeber bis zu den Endnutzern werden alle Beteiligten von diesen Änderungen in irgendeiner Form berührt. Darüber hinaus sind nicht bloss einige Nischenmärkte, sondern ganze Wirtschaftszweige wie etwa die Medien- und Unterhaltungsbranche, das Bildungswesen aller Stufen sowie Forschung und Wissenschaft involviert.
Eine der Kernfragen ist in diesem Zusammenhang, wie sich die Geldströme dieser Wirtschaftszweige in diesem Wandel verhalten bzw. ändern. Diese Frage führt unter anderem direkt zur Folgefrage, wer nun welche Rechte an diesen immateriellen Gütern hält und wie diese Inhalte verwendet werden dürfen. Aus diesen Gründen hat das früher meist nur am Rande beachtete Urheberrecht eine enorme Bedeutung erhalten.
2. Das Urheberrecht
Der Ursprung und die Konzeption des Urheberrechts gehen auf die Zeiten der analogen Produktion, Verbreitung und Nutzung zurück. Daher erstaunt es kaum, dass gewisse Aspekte des traditionellen Urheberrechtsmodells konzeptionell nicht optimal zur heutigen Situation passen. Gewisse gesetzliche Regulierungsmassnahmen wurden in einem Umfeld statuiert, in dem ihre Existenz absolut berechtigt war. Im heutigen Kontext erscheinen diese aber teilweise widersinnig.
Mit dem Urheberrecht werden Monopolrechte vergeben. Einzig der Urheber darf entscheiden, was und wie mit seinem Werk geschehen darf. Deswegen statuiert das Urheberrecht weiter gewisse Eintrittsschranken und Schutzausnahmen. Nicht alles soll geschützt sein und in gewissen Fällen soll der Schutz nicht gelten. Neben der Digitalisierung haben zwei weitere wesentliche Entwicklungen dazu beigetragen, dass der eigentliche Sinn des Urheberrechts, die Förderung der kreativen Arbeit und der kulturellen Vielfal t, immer weiter verwässert wird.






