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NIN's CC-Licensed Best-Selling MP3 Album PDF Print E-mail
Written by Philippe Perreaux   
Wednesday, 07 January 2009 14:05

NIN's CC-Licensed Best-Selling MP3 Album

Fred Benenson, January 5th, 2009

NIN Best Selling MP3 Album

NIN's Creative Commons licensed Ghosts I-IV has been making lots of headlines these days.

First, there's the critical acclaim and two Grammy nominations, which testify to the work's strength as a musical piece. But what has got us really excited is how well the album has done with music fans. Aside from generating over $1.6 million in revenue for NIN in its first week, and hitting #1 on Billboard's Electronic charts, Last.fm has the album ranked as the 4th-most-listened to album of the year, with over 5,222,525 scrobbles.

Even more exciting, however, is that Ghosts I-IV is ranked the best selling MP3 album of 2008 on Amazon's MP3 store.

Take a moment and think about that!

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Urheber 2.0: Was tun, wenn keiner kauft? PDF Print E-mail
Written by Philippe Perreaux   
Monday, 29 December 2008 15:32

 

Elektrischer Reporter – Urheber 2.0: Was tun, wenn keiner kauft?

 

 
GoldwynReports nutzt CC PDF Print E-mail
Written by Philippe Perreaux   
Friday, 12 December 2008 10:09

 


Die GoldwynReports erhalten eine neue Lizenzform für ihre Inhalte

Von Prof. Dr. König Andreas und Bosshart Melanie • Perreaux Philippe • 

Die GoldwynReports haben sich als Mittel der Kundenbindung und -information etabliert und beinhalten Fachartikel renommierter und qualifizierter Autoren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu aktuellen Themen. Die Reports wollen neben der Vernetzung von Kunden und Partnern zugleich eine innovative Form der Publikation und des Wissenstransfers einführen.

Zu diesem Zweck haben die Goldwyn AG und das Zentrum Neues Lernender Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften im Sinne einer public-private-Partnership technische Formen miteinander diskutiert, wie Autoren kollaborativ publizieren können und welche Form des Umgangs mit den Inhalten auf dieser Plattform den angestrebten Nutzen am besten ermöglicht.

Der Einsatz von Open Source Software war eine praktische gemeinsame Basis der Partner. Eine andere ideelle Gemeinsamkeit war die Vision, Wissen schnell und ohne den enormen Aufwand rechtlicher Abklärung weiter nutzbar zu machen und für die Wertschöpfung der Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Aus Sicht und Erfahrung des Hochschulpartners drängten sich Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) als ideale Umsetzungsform auf.

An Beispielen aus Hochschule und Wirtschaft zeigen wir, welche Bedeutung neue urheberrechtliche Lizenzformen für die Wertschöpfung nicht nur im digitalen Bereich haben. Im Internetrecht erfahrene Juristen legen anschaulich dar, was die neue Lizenzform beinhaltet und wie Sie sie praktisch nutzen können.

1. Digitalisierung und Wertschöpfung

Die Digitalisierung hat im Verlauf des letzten Jahrzehnts zu vielen neuen Möglichkeiten des Kopierens und Verbreitens von geistigen Inhalten geführt. In der sog. “NewMedia-Welt” sind heute ganz andere Arbeitsweisen vorherrschend, als dies vor nicht allzu langer Zeit noch die Regel war. Informationen werden inzwischen überwiegend über digitale Kanäle bezogen, am Computer verarbeitet und über globale Netzwerke verbreitet. Stichworte sind beispielsweise: „Googeln, p2p-sharing, Copy&Paste, Rip, Remix, MashUp, Blog, Podcast und Stream“. Dass dies nicht nur technische, sondern auch wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Trends sind, zeigen die Diskussionen um „Open Access“ und „Open Educational Resources“ einerseits und die zahlreichen, z.T. vehementen Bemühungen um Einschränkung von Nutzungsrechten andererseits.

Die neuen digitalen und webbasierten Arbeitsweisen und der damit einhergehende tiefgreifende und strukturelle Wandel betreffen alle beteiligten Akteure gleichermassen. Vom Urheber über die Herausgeber bis zu den Endnutzern werden alle Beteiligten von diesen Änderungen in irgendeiner Form berührt. Darüber hinaus sind nicht bloss einige Nischenmärkte, sondern ganze Wirtschaftszweige wie etwa die Medien- und Unterhaltungsbranche, das Bildungswesen aller Stufen sowie Forschung und Wissenschaft involviert.

Eine der Kernfragen ist in diesem Zusammenhang, wie sich die Geldströme dieser Wirtschaftszweige in diesem Wandel verhalten bzw. ändern. Diese Frage führt unter anderem direkt zur Folgefrage, wer nun welche Rechte an diesen immateriellen Gütern hält und wie diese Inhalte verwendet werden dürfen. Aus diesen Gründen hat das früher meist nur am Rande beachtete Urheberrecht eine enorme Bedeutung erhalten.

2. Das Urheberrecht

Der Ursprung und die Konzeption des Urheberrechts gehen auf die Zeiten der analogen Produktion, Verbreitung und Nutzung zurück. Daher erstaunt es kaum, dass gewisse Aspekte des traditionellen Urheberrechtsmodells konzeptionell nicht optimal zur heutigen Situation passen. Gewisse gesetzliche Regulierungsmassnahmen wurden in einem Umfeld statuiert, in dem ihre Existenz absolut berechtigt war. Im heutigen Kontext erscheinen diese aber teilweise widersinnig.

Mit dem Urheberrecht werden Monopolrechte vergeben. Einzig der Urheber darf entscheiden, was und wie mit seinem Werk geschehen darf. Deswegen statuiert das Urheberrecht weiter gewisse Eintrittsschranken und Schutzausnahmen. Nicht alles soll geschützt sein und in gewissen Fällen soll der Schutz nicht gelten. Neben der Digitalisierung haben zwei weitere wesentliche Entwicklungen dazu beigetragen, dass der eigentliche Sinn des Urheberrechts, die Förderung der kreativen Arbeit und der kulturellen Vielfal t, immer weiter verwässert wird.

Last Updated on Friday, 12 December 2008 10:17
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The Internet and Jurisdiction PDF Print E-mail
Written by Philippe Perreaux   
Tuesday, 09 December 2008 13:35

Last Updated on Tuesday, 09 December 2008 13:40
 
Art, Science & Copyright PDF Print E-mail
Written by Philippe Perreaux   
Saturday, 06 December 2008 10:26

Das Stehlen geistigen Eigentums war bereits den Dichtern im Rom des ersten Jahrhunderts nach Christus bekannt. Heutzutage hat sich die Form des Plagiats weiterentwickelt im allgegenwärtigen »googeln« und »wikipedien« als Wissensbeschaffung und anschließendem »Cut + Paste«-Verfahren. Wie gehen Künstler mit der freizügigen Verwendung ihrer eigenen Werke und den Werken anderer Künstler um? Wie beurteilen Wissenschaftler das nicht gekennzeichnete Zitat? Und wie gehen Wirtschaftsunternehmen in globalen Rechtsstreitfällen gegen das allzu offensichtliche Kopieren ihrer Produkte vor? Gilt es, die nationale Gesetzsprechung mit einer Urheberrechtsnovelle auszubauen, einen internationalen Kompromiss zu finden oder versprechen neue Angebote wie das Sharing-Concept vom Lizenzsystem Creative Commons die dringend benötigte Lösung?

Last Updated on Saturday, 06 December 2008 10:41
 
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